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   LSG Thüringen, 10.06.2009 - L 6 B 23/09 KR   

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https://dejure.org/2009,23645
LSG Thüringen, 10.06.2009 - L 6 B 23/09 KR (https://dejure.org/2009,23645)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10.06.2009 - L 6 B 23/09 KR (https://dejure.org/2009,23645)
LSG Thüringen, Entscheidung vom 10. Juni 2009 - L 6 B 23/09 KR (https://dejure.org/2009,23645)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (2)

  • VGH Baden-Württemberg, 12.01.1995 - 10 S 488/94

    Durchsetzung einer Unterlassungspflicht aus einem verwaltungsgerichtlichen Urteil

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.06.2009 - L 6 B 23/09
    Sie scheitert daran, dass die - selbstständige - Androhung eines Ordnungsgeldes eine Maßnahme der Zwangsvollstreckung darstellt, für die nach § 198 SGG i. V. m. §§ 724, 750 der Zivilprozessordnung (ZPO) die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) gegeben sein müssen (vgl. Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 12. Januar 1995 - Az.: 10 S 488/94, nach juris).
  • LSG Saarland, 21.06.2006 - L 2 B 5/06

    Krankenversicherung - Werbemaßnahme - werbender Charakter - Beachtung der §§

    Auszug aus LSG Thüringen, 10.06.2009 - L 6 B 23/09
    Hier ist der Auffangstreitwert anzusetzen, weil das wirtschaftliche Interesse des Klägers nicht beziffert werden kann und genügende tatsächliche Anhaltspunkte für eine Schätzung fehlen (vgl. Landessozialgericht für das Saarland, Beschluss vom 21. Juni 2006 - Az.: L 2 B 5/06 KR m.w.N., nach juris).
  • LSG Bayern, 08.11.2013 - L 8 SO 176/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung - Umsetzung eines Anerkenntnisses

    Da im SGG nichts Abweichendes bestimmt ist, müssen nach § 198 SGG i.V.m. §§ 724, 750 ZPO die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) gegeben sein (LSG Bayern, Beschluss vom 14.05.2012 - L 7 AS 196/12 B, LSG Thüringen, Beschluss vom 10.06.2009, L 6 B 23/09 KR).
  • LSG Bayern, 14.05.2012 - L 7 AS 196/12

    Sozialgerichtliches Verfahren - Vollstreckung eines Überprüfungsvergleichs

    Da im SGG nichts Abweichendes bestimmt ist, müssen nach § 198 SGG i.V.m. §§ 724, 750 ZPO die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) gegeben sein (ebenso Landessozialgericht Thüringen Beschluss vom 10.06.2009, L 6 B 23/09 KR).
  • SG Duisburg, 14.03.2016 - S 10 R 507/15

    Kostentragungspflicht für ein Vollstreckungsverfahren über die Berechnung der

    Da im SGG nichts Abweichendes bestimmt ist, müssen nach § 198 in Verbindung mit §§ 724, 750 ZPO die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) gegeben sein (vgl. Bayerisches LSG Beschluss vom 14.05.2012 L 7 AS 196/12 B; LSG Thüringen Beschluss vom 10.06.2009 L 6 B 23/09 KR).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 15.07.2013 - L 13 AS 197/13
    Da im SGG nichts Abweichendes bestimmt ist, müssen nach § 198 SGG i. V. m. §§ 724, 750 ZPO die allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen (Titel, Klausel, Zustellung) gegeben sein (ebenso LSG Thüringen, Beschluss vom 10. Juni 2009 - L 6 B 23/09 KR).
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